78 Pferde wegen nicht-artgerechter Haltung fortgenommen

Am 7. Dezember 2016 wurden durch die Veterinärbehörde des Landkreises Stendal einem Tierhalter aus dem Raum Osterburg 78 Pferde fortgenommen.

Beim Amtsgericht Stendal war eine Anzeige wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen den Besitzer der Pferde eingegangen. Das Gericht leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein, in dessen Verlauf sich der Verdacht erhärtete, dass die Tiere nicht artgerecht gehalten würden. Der Ernährungs- und Pflegezustand der aufgefundenen Pferde ließ erkennen, dass hier ein möglicher Verstoß gegen § 2 des Tierschutzgesetzes vorlag. Dieser Paragraph sagt aus: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen."

Da der Tierhalter diese gesetzliche Vorgabe offenbar nicht einhielt, verfügte der Landkreis Stendal die Fortnahme zum Schutz der Tiere und zur Untersuchung und Begutachtung der Schwere der Vernachlässigung. Verantwortlich für die Durchführung der Maßnahme ist der Amtstierarzt des Landkreises Stendal. Unter seiner Leitung wurden an drei Standorten 78 Pferde sichergestellt. Unterstützt wurde der Landkreis Stendal dabei durch die Staatsanwaltschaft Stendal, die Kriminalpolizei und die Bereitschaftspolizei. Insgesamt waren 99 Kräfte an dem Einsatz beteiligt.

Die Pferde wurden in eine Einrichtung im Norden des Landkreises Stendal transportiert, in der sie versorgt und in Einzelboxen untergebracht werden.