Puhlmann überreicht Urkunden zur Einbürgerung

Bevölkerung im Landkreis Stendal wächst um 17 Bürger.

Die Bevölkerung im Landkreis Stendal ist kurz vor Weihnachten um 17 Bürger angewachsen. Am Mittwochnachmittag hat Landrat Patrick Puhlmann in einem feierlichen Rahmen mit etlichen Begleitpersonen in der Kreisverwaltung die Einbürgerungen an mehrere Familien mit Kindern überreicht. „Viele der Menschen die heute die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, leben seit langem bei uns und haben lange auf diesen Moment gewartet. Es war auch für mich die erste persönliche Übergabe der Einbürgerungsurkunden und man spürt, wie emotional der Moment der Übergabe der Urkunde für die Menschen ist. Ich freue mich heute die neun Erwachsenen und acht Kinder als deutsche Staatsbürger willkommen heißen zu können. Jeder neue Bürger bereichert unsere Region auf einzigartige Weise und trägt zum kulturellen und gesellschaftlichen Mosaik unseres Landkreises bei. „so der Landrat Patrick Puhlmann zur Bedeutung dieser Einbürgerungen.

Hintergrund

Die Einbürgerung ist die letzte Stufe einer gelungenen langjährigen Integration in die örtlichen Verhältnisse. Alle neuen Staatsbürger erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen, zu denen neben einem langjährigen Aufenthalt auch das Beherrschen der deutschen Sprache, Straffreiheit und eine solide Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse gehören.

Einen Antrag zur Einbürgerung kann bei Erfüllen der Voraussetzungen bei der Ausländerbehörde des Landkreises gestellt werden. Eingebürgert werden kann, wer sich seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Vorausgesetzt wird, dass Identität und die Staatsangehörigkeit geklärt ist sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung vorliegt. Weiterhin muss auch eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Der Lebensunterhalt ist selbständig zu bestreiten, und zwar für sich selbst und unterhaltsberechtigte Familienangehörige, also ohne Beanspruchung von Sozialhilfe oder Bürgergeld. Weiterhin darf der Antragsteller nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss außerdem die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen. Bei der Einbürgerung wird die eigene Staatsangehörigkeit in der Regel aufgegeben. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen in Einzelfällen möglich.